Wir sind für Sie da.

Immer wieder erreichen uns Fragen rund um unsere Dienstleistungen, zu bestimmten Altersthemen oder auch zu organisatorischen Dingen. In dieser Rubrik greifen wir ab sofort Ihre häufigsten Fragen, nach Stichworten alphabetisch sortiert, auf und geben Ihnen die dazu passenden Antworten. Diese Sammlung wird sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln. Sollte Ihnen also eine Frage auf der Seele brennen, wenden Sie sich gerne an uns persönlich.

Angebote zur Unterstützung im Alltag (Begriff seit 2017)

Ehemals niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsleistungen

Der Sinn und Zweck der Angebote zur Unterstützung im Alltag ist in § 45a Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) beschrieben. Diese Angebote sollen dazu beitragen, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben, ihren Alltag weitestgehend selbstständig bewältigen und soziale Kontakte aufrechterhalten können.

Angebote zur Unterstützung im Alltag beinhalten unter anderem

  • eine Alltagsbegleitung, die vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten des pflegebedürftigen Menschen fördert bzw. stabilisiert und damit bedürfnisorientiert mehr Lebensqualität aufbaut.
  • Unterstützungsleistungen für Pflegepersonen, damit diese den Pflegealltag besser bewältigen können.
  • Die Erbringung von  individuell angepassten Dienstleistungen.
  • organisatorische Hilfestellungen bzw. andere geeignete Maßnahmen.

Die Finanzierung der Angebote zur Unterstützung im Alltag erfolgt über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Danach steht Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 ein Leistungsbetrag von monatlich 125,00 Euro zur Verfügung.

Wichtig:

  • Der Entlastungsbetrag kann im Laufe des Jahres angespart werden. Leistungen aus daraus resultierenden Geldbeträgen können noch bis zum 30.06. des Folgejahres in Anspruch werden.
  • Zur Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages muss keinerlei Antrag bei der entsprechenden Pflegekasse gestellt werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Inwieweit sind die Dienstleistungen der Seniorenassistenz Alter im Mittelpunkt von der Steuer absetzbar?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Dienstleistungen der Seniorenassistenz Alter im Mittelpunkt von der Steuer absetzen. Grundlage ist der §35a ESTG Steuerermäßigung. Bei Beauftragung eines selbständigen Dienstleisters wie der Seniorenassistenz Alter im Mittelpunkt können die Betreuungsleistungen in Höhe von 20 Prozent, jedoch höchstens 4.000 Euro, abgesetzt werden.

Förderfähig ist laut Anwendungsschreiben des Bundesministeriums für Finanzen beispielsweise die Begleitung von bedürftigen Personen zu Arztbesuchen oder Einkäufen. Darunter fallen auch Betreuungsleistungen oder Tätigkeiten im Haushalt.

Die Seniorenassistenz Alter im Mittelpunkt erstellt Ihnen eine schriftliche Rechnung über erbrachte Dienstleistungen. Diese Rechnungen benötigen Sie für die Einreichung bei Ihrem Finanzamt. Die Dienstleistung muss per Überweisung bezahlt werden. Eine Barzahlung, auch mit Quittung, genügt nicht.

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihnen lediglich einige Hinweise zu diesem Thema geben können. Eine steuerliche Beratung erhalten Sie ausschließlich durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Integrative Validation nach Nicole Richard

Was versteckt sich hinter diesem Begriff?

Validation oder auch Validieren ist eine wertschätzende Haltung, die für die Begleitung von Menschen mit Demenz entwickelt wurde. Sie hat zum Ziel, das Verhalten von Menschen mit Demenz als für sie gültig zu akzeptieren („zu validieren“). Zum anderen ist das Validieren eine besondere Kommunikationsform, die von einer akzeptierenden, nicht korrigierenden Sprache geprägt ist, die die Bedürfnisse des betroffenen Menschen versucht zu verstehen und zu spiegeln.

Nicole Richard († 2014), eine deutsche Psychogerontologin, entwickelte im Rahmen einer bundesweiten Arbeitsgruppe die Methode der integrativen Validation. Ihr Ansatz nimmt Menschen mit Demenz in ihrem aktuellen Sein und ihrer aktuellen Befindlichkeit an. Nach Richard hat dies zur Folge, dass die betroffenen Menschen ruhiger werden, weil sie sich verstanden fühlen.

www.integrative-validation.de

Kontaktaufnahme und Erstgespräch

Wie nehmen wir Kontakt zu Ihnen als Anbieter Sozialer Assistenzleistungen auf?

In der Regel werden wir von unseren Kunden telefonisch kontaktet. In einem ersten unverbindlichen Telefonat klären wir Ihre allgemeine Bedürfnislage und erfragen erste Zusammenhänge. Ganz nach Ihren Wünschen erläutern wir Ihnen unsere Dienstleistungen und klären Sie über mögliche Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten auf. Für eine ausführliche und auf Sie bzw. Ihre Angehörigen speziell abgestimmte Beratung verabreden wir ein persönliches und ausführliches Erstgespräch mit Ihnen. Dazu kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause, weil wir dann auch die Ihnen vertraute Umgebung kennenlernen. Natürlich können Sie uns auch nach telefonischer Terminabsprache in unserem Büro auf der Flurstraße 66 aufsuchen.

Als Seniorenassistenten sind wir viel unterwegs. Daher haben wir keine festen Bürozeiten. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir längere persönliche Gespräche in unserem Geschäftsraum ausschließlich nach vorheriger Anmeldung führen können.

Kosten

Was kosten die Dienstleistungen der Alter im Mittelpunkt GbR?

Das hängt zunächst von Ihrer individuellen Situation und von Ihren Wünschen ab. Unsere Preisstruktur ist fair und transparent. Es gibt keine versteckten Kosten.

Je nach Leistung und Zeitaufwand sind verschiedene Abrechnungsarten möglich. Einige unserer Angebote können wir nach § 45b SGB XI als Angebote zur Unterstützung im Alltag direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Wir bitten Sie, persönlichen Kontakt zu uns aufzunehmen, damit wir Ihnen genauere Einzelheiten erklären und ein auf Sie zugeschnittenes Angebot machen können.

Niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsleistungen (Begriff bis 2016)

Was versteckt sich denn hinter diesem Begriffsungetüm?

Es handelt sich um Leistungen im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung. Die entsprechenden Bestimmungen sind nachzulesen im Sozialgesetzbuch XI, §45). Im Rahmen der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen wurden bis zum Jahr 2016 aus diesem Finanzierungstopf je nach der individuellen Situation von Pflegebedürftigen zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 104 € / 208 € pro Monat von den Pflegekassen erstattet.

Der Begriff der niedrigschwelligen Hilfe- und Betreuungsleistungen wurde im Jahr 2017
durch die Formulierung Angebote zur Unterstützung im Alltag ersetzt. Der monatliche Betrag wurde vereinheitlicht und beträgt jetzt 125 Euro pro Monat. Der so genannte Entlastungsbetrag entspricht einem Erstattungsanspruch, den der Versicherte gegenüber seiner Pflegekasse hat.

Die Mindestvoraussetzung ist lediglich das Vorliegen eines Pflegegrades 1.

Weitere Erläuterungen lesen Sie bitte unter dem neuen Begriff der Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Pflege

Bietet die Alter im Mittelpunkt GbR auch pflegerische Leistungen an?

Die Leistungen der Alter im Mittelpunkt GbR bewegen sich nicht im pflegerischen Bereich. Wir sind keine ausgebildeten Pflegekräfte und überwachen deswegen auch nicht die Einnahme von Medikamenten. Uns geht es vielmehr um eine partnerschaftliche Assistenz auf Augenhöhe, die Ihnen oder Ihren Angehörigen so lange wie möglich ein weitestgehend selbstbestimmtes und sinnerfülltes Leben im Alter ermöglichen soll. Dies beinhaltet unter anderem eine ergänzende Unterstützung bei der Alltagsorganisation, aktivierende Freizeit- und Kulturangebote und eine beratende Funktion zu vielen Altersthemen. Wir füllen damit die wachsende Bedarfslücke zwischen Pflege und vielfach vollberufstätigen Angehörigen und stärken durch unsere Wohnberatung ergänzend die Grundlage aller dieser Bemühungen: das Leben in den eigenen vier Wänden.

Rechtsberatung

Berät die Alter im Mittelpunkt GbR auch in rechtlichen Dingen?

Nein. Wir stellen Ihnen lediglich Informationen zur Verfügung und begleiten Sie auch gerne zu entsprechenden Fachberatungsstellen. Eine entgeltliche rechtliche Beratung dürfen im Wesentlichen nur Rechtsanwälte und -beistände, Steuerberater und Patentanwälte vornehmen.

Versicherung und Datenschutz

In welcher Form bin ich als Empfänger Ihrer Dienstleistungen rechtlich abgesichert?

Für die Belange der Alter im Mittelpunkt GbR besteht eine Betriebs-Haftpflichtversicherung bei der Generali Versicherung München. Entsteht für Sie im Rahmen unserer Dienstleistungen ein Schadensersatzanspruch, haftet Alter im Mittelpunkt ausschließlich bis zur Höhe der in dieser Haftpflichtversicherung vereinbarten Summe. Wir legen Ihnen im Rahmen des Erstgespräches gerne unsere Unterlagen vor.

Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder vorher eine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde. In allen unseren Dienstleistungen halten wir die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

Wohnungsumbauten

Führt die Alter im Mittelpunkt GbR auch mein Umbauvorhaben im Rahmen einer Wohnraumanpassung durch?

Nein. Die Alter im Mittelpunkt GbR führt selber keine baulichen Maßnahmen durch. Wir unterstützen und begleiten Sie jedoch auf Ihrem Weg von den ersten Überlegungen zur Planung und von der Suche nach geeigneten Handwerksfirmen bis zur Fertigstellung der Arbeiten. Für die gesamte Dauer der baulichen Maßnahmen sind wir Ihr Mittler zwischen Ihnen, gegebenenfalls Ihrem Vermieter und den ausführenden Firmen.